Über uns

Gründung

Der Kgl. Geschichts- und Museumsverein „Zwischen Venn und Schneifel“ wurde am 30. September 1965 in St.Vith mit folgender Zielsetzung gegründet: „Ziel und Zweck der Vereinigung sind das Studium der Geschichte und die Pflege des Brauchtums dieses Raums“.

Um welchen Raum handelt es sich ? Vornehmlich befasst sich“ ZVS“, wie der Verein im Kürzel genannt wird, mit der alten Kulturlandschaft um Malmedy und St.Vith, also mit dem an den Höhenzügen von Venn und Schneifel gelegenen Eifelland.

Der Geschichtsverein „ZVS“ entstand im Sog der zu Beginn der 1960er Jahre stets lauter werdenden Autonomieansprüche der deutschen Sprachgemeinschaft in Belgien und verstand sich als Verfechter der angestammten Sprache und Kultur, verbat sich aber jede politische Tätigkeit. Er wurde zu einem Zeitpunkt gegründet, als die Wiederbesinnung auf die heimatlichen Kulturwerte als Begleiterscheinung der politischen Entwicklung (Sprachgesetze, Forderung nach größerem Mitspracherecht in Politik, Schule und Gesellschaft) stets stärker in der öffentlichen Diskussion artikuliert wurde.

Der junge Verein orientierte sich nach der heimatgeschichtlichen Tradition, die in der Vorkriegszeit vor allem in der anerkannten Folkloregesellschaft (Sitz in Malmedy) und im St.Vither Museumsverein zum Tragen gekommen war.

Die Gründungsidee hatte der langjährige „ZVS“-Ehrenpräsident Hubert Jenniges (1934-2012), der 1964 Persönlichkeiten für sein Vorhaben gewinnen konnte, die sich in der Heimatkunde bereits einen Namen gemacht hatten, u.a. den Nestor der heimatgeschichtlichen Forschung, Dr. Bernhard Willems (1880-1972), der 1948 mit der Veröffentlichung seiner Reihe „Ostbelgischen Chronik“ bahnbrechend gewirkt hatte, den an der Pädagogischen Hochschule in Aachen dozierenden Dr. Ludwig Drees (1910-1986), den in Dürler amtierenden Pfarrer Heinrich Signon (1916-1979), den St.Vither Architekten Robert Linden (1921-2003), die traditionsreiche Verlagsdruckerei Doepgen-Beretz mit ihrer Leiterin Margret Doepgen-Beretz (1920-2012) und den dort tätigen, rührigen Chefredakteur Raymund Graf (1914-1996) der drei Mal wöchentlich erscheinenden „St.Vither Zeitung“, den Gymnasiallehrer Walter Reuter, vor allem aber den dynamischen Staatsbeamten Kurt Fagnoul (1928-2009), der bereits durch mehrere heimatkundliche Beiträge hervorgetreten war, der auch der erste Vorsitzende des neugegründeten Geschichtsvereins wurde und „ZVS“ über 33 Jahre lang mustergültig leiten sollte. Starke Unterstützung fand die „ZVS“-Gründung in der Person von Prof. Dr. Heinrich Neu (1906-1976), dem verdienstvollen Mitverfasser der 1935 herausgegebenen „Kunstdenkmäler von Eupen-Malmedy“.

Die „St.Vither Zeitung“ wurde Ausstrahlungspunkt und Plattform des jungen Vereins. In ihr erschienen ab Januar 1965 als monatliche Sonderbeilage die ersten Nummern der „ZVS“-Heimatschrift. Aber bereits im Sommer 1965 wurde die „St.Vither Zeitung“ vom Eupener „Grenz-Echo“ übernommen. Innerhalb dieser ersten „ostbelgischen“ Pressefusion fand die Monatszeitschrift des jungen Geschichtsvereins keinen Platz mehr; entschlossen beschritten die Herausgeber den Weg der Eigenständigkeit. So wurde die Monatsveröffentlichung ab Mai 1965 eine autonome Publikation, die erste regelmäßig erscheinende Kulturzeitschrift im deutschsprachigen Belgien. Sie wurde innerhalb kurzer Zeit das unverzichtbare Bindeglied der „ZVS“-Mitglieder.

In der Versammlung vom 30.10.1965 wurden die ersten Statuten des Vereins verabschiedet und am 25.11.1965 im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht.

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Reiches Publikationsangebot

Die Herausgabe der Monats-Zeitschrift unter dem Vereinsnamen „Zwischen Venn und Schneifel“ bleibt das vorrangige Ziel des Vereins. Die derzeit in einer Auflage von 1800 Stück erscheinende Publikation ist das wichtigste Bindeglied zwischen Vereinsführung und Mitgliedern. Im Untertitel wird das Programm von „ZVS“ knapp angerissen : Geschichte, Brauchtum und Kultur. Die zu Beginn eines jeden Monats erscheinenden Monatsblätter zählen durchschnittlich 20 Seiten. Hervorzuheben sind die vierteljährlich beigefügten Jugendseiten, in denen wichtige Ereignisse der Zeitgeschichte im „ZVS“-Gebiet in wissenschaftlich-pädagogischer Weise verarbeitet werden. Diese Sonderseiten, die zwischen 1994 und 2010 erschienen und mittlerweile durch die sog. „Schülerhefte“ ersetzt wurden, werden den Schulen im deutschen Sprachgebiet Belgiens als Lehrgrundlage angeboten (siehe Rubriken „Monatszeitschrift“, „Jugendseite“ und „Zeitleiste“).

Neben der monatlichen Herausgabe der Zeitschrift des Geschichts- und Museumsvereins veröffentlicht der Verein noch in eigener Regie bemerkenswerte Werke zur heimatlichen Vergangenheit und Kultur. Bis jetzt erschienen folgende Bücher unterschiedlichen Inhalts im Selbstverlag:

  • Kriegsschicksale 1944/45 (Autorengruppe), 1969
  • Dän Mond voll platt van dett on datt (Kurt Fagnoul), 1974
  • Das Land zwischen Venn und Schneifel im Bild (Autorengruppe), 1974
  • Bild einer Landschaft (Paul Margraff & Hubert Jenniges), 1978
  • 850 Jahre Vergangenheit von neun Pfarrorten (Hubert Jenniges), 1981
  • Münzen, Scherben, Steine – Ein Beitrag zur Siedlungs-und Wüstungskunde im Gebiet zwischen Venn und Schneifel (Hubert Jenniges), 1986.
  • Von Gemeinden und Gemeinheiten (Johann Wiesemes), 2000
  • Hommage à la Vennbahn (Michael Heinzel, K.D. Klauser, Roland Marganne), 1. Aufl.: 2012; 3. Aufl.: 2020
  • Außerdem erscheint in loser Folge die ZVS- Schriftenreihe (bisher 23 Nummern), in der jeweils ein heimatgeschichtliches Thema ausführlich behandelt wird (siehe Liste der bisher veröffentlichten Schriften im Büchermarkt).
    Darüber hinaus liefert der Geschichts- und Museumsverein „redaktionelle Schützenhilfe“ bei der Gestaltung großformatiger Veröffentlichungen und Jubiläumsfeste. Dies zeigt sich in den anspruchsvollen Veröffentlichungen über Recht, Amel, Büllingen, Honsfeld, Rocherath-Krinkelt, Steffeshausen, Schönberg und Manderfeld.

Mit einer 4teiligen Filmserie zur Geschichte der Vennbahn beschritt „ZVS“ 2007 publizistisches Neuland. Seither sind viele Filme auf DVD zu regionalgeschichtlichen Themen erschienen, u.a. eine 8teilige Reihe zur Geschichte des Gebiets von Eupen, Malmedy und St.Vith.
In Bezug auf landes- und heimatgeschichtliche Publikationen nimmt „ZVS“ in der Deutschsprachigen Gemeinschaft und in der Eifel als gemeinnützige Vereinigung sicherlich eine Spitzenposition ein.

Überdies bietet „ZVS“ im Zuge geschichtlicher Jubiläen und Erinnerungsdaten wertvolle Dekorstücke an: Münzen, Krüge, Reproduktionen, Teller, Leuchten. Erwähnt seien die 1970 herausgegebene Neuprägung der „Moneta Sancti Viti“, ein Wappenkrug, geschmackvolle Dekorteller mit alten Stichen der Burgen von Bütgenbach, Ouren, Reinhardstein, St.Vith und Schönberg, Kunstdrucke alter Gemälde und Zeichnungen und 1988 eine kunstvoll gestaltete Leuchte mit Motiven aus den sechs Königshöfen Amel, Büllingen, Manderfeld, Neundorf, Thommen und Weismes anlässlich der 1100jährigen Erwähnung dieser Orte in der bekannten „Nona-Urkunde“ von 888.  Der 50. Wiederkehr der mörderischen Ardennenoffensive (1944-45) gedachte der Geschichts- und Museumsverein mit der Herausgabe eines Silber-Gedenkbarrens.

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Museum

Im Jahre 1989 ergänzte der Geschichtsverein seinen Vereinsnamen mit der Bezeichnung „Museumsverein“, um als Träger des Heimatmuseums diesem wichtigen Aspekt der Heimatgeschichte auch offiziell gerecht zu werden. Die Einrichtung eines eigenen Museums war bereits 1967, knapp zwei Jahre nach der „ZVS“-Gründung Wirklichkeit geworden.  Bis 1990 war das Museum in einem Haus der Heckingstrasse untergebracht und fand 1990 im ehemaligen Bahnhofsgebäude eine definitive Bleibe. Untergebracht sind hier auch die Bibliothek, das Archiv und die Vereinsverwaltung.

Das Heimatmuseum entfaltete sich aus bescheidenen Anfängen zu einem wichtigen Faktor des Geschichtsvereins. In den Räumen des Museums spiegelt sich die Vergangenheit des Landes zwischen Venn und Schneifel wieder. Hier findet die Geschichte eine Heimstatt: die Gegenstände aus früheren Jahrhunderten, wie Handwerkszeug und mannigfachen Erzeugnisse unserer ländlichen Gegend, Möbel und Hausgeräte des täglichen Lebens sowie eine Ausstellung zur Geschichte der Eisenbahn in unserem Landstrich (2005 eröffnet). Das „ZVS“-Heimatmuseum bot auch in regelmäßigen Abständen in Zusammenarbeit mit anderen Museen und Einrichtungen der Eifel, Wanderausstellungen an (siehe auch Rubrik „Heimatmuseum“).

Seit 2010 war eine ZVS-Arbeitsgruppe („Museumsausschuss“) mit der Neugestaltung der Dauerausstellung beschäftigt. Ausgehend von der Idee, dass das Museum künftig zu einem Geschichtsmuseum umgestaltet werden sollte, d.h. Themen der regionalen Geschichte präsentieren soll, wurden die Räume der 1. Etage mit den Themen ausgestattet, die unsere Geschichte maßgeblich geprägt haben (wie z.B. das religiöse Leben, die Geschichte der Vennbahn, die kriegerische Zeit des 20. Jahrhunderts, bäuerliches Leben im Mittelalter, archäologische Zeugen früherer Besiedlung usw.).
In einem zu einer Kapelle ausgebauten Raum wurde im Juli 2012 als erste die Ausstellung zur Eifeler Kirchengeschichte eröffnet. Drei Jahre später, im Juni 2015, wurden gleich zwei neue Dauerausstellungen eröffnet: die „belgische“ Zeit (1920-2020) und die Ausstellung zum Thema „Handwerk in der Eifel“. Letztere ist in den Kellerräumen untergebracht. Mit der Einrichtung der Räume zur Frühgeschichte (Kelten- und Römerzeit) (eröffnet im August 2016), zur Franzosen- und Preußenzeit (November 2017) sowie zur Geschichte des Mittelalters und der Neuzeit (November 2018) war die Neugestaltung des Museums abgeschlossen.
Die neuen Ausstellungen bieten einen informativen und unterhaltsamen Parcours durch 2500 Jahre Regionalgeschichte, bei dem sich die Besucher, je nach Interesse, das Programm (in den drei Landessprachen verfügbar) selbst zusammenstellen können. Neben reichlich Sachinhalten in Wort, Bild und Film besticht die Präsentation durch die originelle Darstellung der Objekte, die einen interaktiven Zugang zu den Themen ermöglichen und damit den Museumsbesuch als kurzweilig und dennoch aufschlussreich gestalten.

Die Ausstellungsräume im Erdgeschosses bieten nach umfangreicher Renovierung einen optimalen Rahmen für die mehrfach jährlich stattfindenden Wechselausstellungen .

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Bibliothek und Archiv

Was wäre ein Unternehmen mit 1.800 Mitgliedern, bei dem sich wissenschaftliche Recherchen, volkskundliche Beobachtungen und kulturelle Betätigung im weitesten Sinne mischen und verknüpfen, ohne eine gediegene Bibliothek? Der Geschichts- und Museumsverein hat im Laufe der Jahre eine Bücherei mit über 9.000 Titeln aufgebaut und ein Archiv angelegt, wobei vor allem das Fotoarchiv mit mehr als 20.000 Dokumenten hervorzuheben ist. Die ursprünglich aus Privatbesitz stammenden Bestände, die im Laufe der Jahre erworben wurden, werden ständig ergänzt und elektronisch erfasst. Bibliothek und Archiv stehen allen Interessenten nach Absprache mit der Museumsleitung offen.

1999 wurde die „ZVS“-Bibliothek von der Deutschsprachige Gemeinschaft als „Fachbibliothek“ anerkannt. (siehe „Archiv“)

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Archäologie und Kulturerbe

Bis zum Jahre 1993 gehörte die Erforschung der Bodendenkmäler und ihre Deutung zu einer der wesentlichen Aufgabe von „ZVS“. Die von der wallonischen Regionalregierung erfolgte restriktive Neureglementierung dieses Forschungssegments hat jedoch die Grabungstätigkeit neu gestaltet, sodass die archäologische Betätigung in unserem Raum nicht mehr von den Geschichtsvereinen betrieben wird, sondern vom archäologischen Grabungsdienst der DG. Dennoch versucht der Geschichtsverein durch Besichtigungen, Wanderungen und aktive archäologische Beratung bei Zufallsfunden die Bevölkerungskreise zu informieren und sensibilisieren, die übrigens ein überraschend hohes Interesse an den Bodendenkmälern ihrer Heimat dokumentieren. Die dem Geschichtsverein überlassenen Fundergebnisse (Scherbengut, Münzen…) werden in regelmäßigen Abständen von Fachleuten in Brüssel, Löwen und Namür begutachtet. Die interessantesten Funde finden im Heimatmuseum ihren Platz.

In heimatkundlicher Hinsicht beschreitet „ZVS“ in den letzten Jahren im wahrsten Sinne des Wortes neue Wege, denn mit den geführten Wanderungen soll unsere Geschichte den interessierten Teilnehmern auch anschaulich nähergebracht werden (siehe „Veranstaltungen“).

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Zusammenarbeit mit anderen Vereinigungen und Einrichtungen

Das Forschungsgebiet des Geschichts- und Museumsvereins ist also die vielseitige Kulturlandschaft an der Grenze der Staaten und Sprachräume. Die Tätigkeitsziele schließen jedoch keineswegs eine enge Zusammenarbeit mit anderen Geschichtsvereinen und Vereinigungen ähnlicher Zielsetzung aus. Eine enge Kooperation mit den Geschichtsvereinen Monschaus, des Prümer Landes und Viandens ist im Laufe der Jahre zur Selbstverständlichkeit geworden. Das gleiche gilt für unsere Nachbarn in der Wallonie (Vielsalm, Malmedy) und in der Deutschsprachigen Gemeinschaft (Eupen, Göhltal), mit denen wir im Schriftentausch stehen und gelegentliche Zusammenarbeit praktizieren.

Mit dem Kultur- und Museumsverein „Kapelle Krewinkel“ sind wir nicht nur im administrativen Sinne verschwistert: gemeinsame Ausstellungen, Wanderungen oder Buchprojekte gehören zum Tätigkeitsbereich.

Unsere Zusammenarbeit mit anderen Partnern beschränkt sich nicht allein auf die Pflege gutnachbarschaftlicher Kontakte mit den genannten Vereinigungen. Auch Behörden und andere Einrichtungen suchen regelmäßig unsere Mitarbeit bei der Verwirklichung verschiedener Projekte. Zu nennen sind hier das Staatsarchiv in Eupen, das Zentrum für Regionalgeschichte in der DG, die fünf Gemeinden der belgischen Eifel, die Tourismusagentur Ostbelgien, usw.

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Das Hecking-Schild

Der Gedanke zur Stiftung eines Dr. Anton Hecking-Schildes entstand im Jahre 1985 anlässlich des 20jährigen Bestehens von „ZVS“. Die Idee ging davon aus, zur Erinnerung an das Vermächtnis des ersten wirklich großen Geschichtsschreibers dieses Raumes, Dr. Anton Hecking (1807-1892), Persönlichkeiten auszuzeichnen, die sich in der Erforschung der Geschichte sowie in der Förderung des Brauchtums und der Kultur im Gebiet zwischen Maas/Rhein/Mosel im allgemeinen und im Lande zwischen den beiden Höhenzügen von Venn und Schneifel im besonderen einen Namen gemacht haben. Es wurde beschlossen, dass die Auszeichnung alle zwei Jahre vergeben wird. Außerdem wurde festgehalten, dass die Hecking-Schildträger nicht den „ZVS“-Führungsgremien (Verwaltungsrat oder Vorstand) angehören sollten. Die auszuzeichnenden Personen werden von einem Beratungskomitee, einem sog. Kollegium, mit einer entsprechenden Begründung dem Verwaltungsrat vorgelegt, der die endgültige Entscheidung trifft.

Die Verleihung der Auszeichnung geschieht traditionsgemäß am 2. Samstag des Monats April – am 3. Samstag, wenn dieser Tag auf Karsamstag fallen sollte. Der festgesetzte Termin erinnert an den Todestag Dr. Anton Heckings am 9. April 1892 in St.Vith.

Die Verleihung geschieht in einer musikalisch umrahmten Feierstunde im Rathaus der Stadt St.Vith. Sie umfasst u.a. eine Laudatio auf den Schildträger und eine Replik des Geehrten.
Es ist das Bestreben von „ZVS“, die Auszeichnung in enger Zusammenarbeit mit der St.Vither Stadtbehörde zu vergeben. Dadurch soll die Verbundenheit des Vereins mit der Hauptstadt der belgischen Eifel bekundet werden. Der in Schönberg am 20. Januar 1807 geborene Dr. Anton Hecking wirkte in St.Vith als Arzt; hier betrieb er seine geschichtlichen Forschungen; hier bekleidete er auch jahrzehntelang ein kommunalpolitisches Amt als Mitglied des Rates der Stadt St.Vith.

Das Dr. Anton Hecking-Schild wurde von dem Bildhauer Gregor Hofmann (Meyerode) nach der Vorlage eines alten Fotos, des bislang einzig bekannten Bildes von Dr. Hecking, entworfen. Das Schild besteht aus Vollsilber (999/1000). Die Vergabe ist mit der Überreichung einer Urkunde verbunden.

Die Auszeichnung hat seit ihrer Stiftung eine grenzüberschreitende Ausstrahlung erhalten. Es wurden namhafte Persönlichkeiten ausgezeichnet, die in ihrem Wirken mit unserem geschichtlichen Raum vertraut waren und denselben mehrmals in den Mittelpunkt ihrer Arbeit gestellt haben.

Das Dr. Anton Hecking-Schild ist eine anerkannte Auszeichnung unserer Region geworden. Ohne Übertreibung kann sie derzeit als die ausstrahlungskräftigste und bedeutendste in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens und darüber hinaus in der Gesamt-Eifel bezeichnet werden. Das Hecking-Schild ist zu einem wirkungsvollen Aushängeschild des Geschichts-und Museumsvereins „Zwischen Venn und Schneifel“ geworden.

Bisherige Träger des Dr. Anton Hecking-Schildes:

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Vereinsführung

Der Kgl. Geschichts-und Museumsverein „Zwischen Venn und Schneifel“ wird durch einen 21köpfigen Verwaltungsrat geleitet; die tägliche Geschäftsführung obliegt dem Vorstand. Die redaktionelle Tätigkeit, darunter in erster Linie die Gestaltung der Monatszeitschrift und die Museumsbetreuung obliegen jeweils dem Redaktionskomitee und dem Museumsausschuss.

Folgende Personen sind als Halbtagsangestellte beschäftigt: von 1992-2022 Guido Leufgen, seit 2021 die Restauratorin Sarah Born sowie seit 2022 Raphael Dhur.

Der Vorstand von „ZVS“ setzt sich folgendermaßen zusammen (Stand 21. Mai 2022)

  • Vorsitzender: Dr. Jens Giesdorf
  • Vize-Vorsitzender: Luca Haas
  • Schriftführer: Walter Reuter
  • Rechnungsführer: René Hartmann
  • Kustos: Christian Lengeler
  • Bibliothekar: Wilfried Jousten

Nach der Generalversammlung vom 21. Mai 2022 setzt sich der Verwaltungsrat aus folgenden Personen zusammen:

  • Brüls, Werner  (Rocherath)
  • Giesdorf, Jens  (Lasel/D)
  • Gonay, Philipp  (Dürler)
  • Haas, Luca (Lommersweiler)
  • Hartmann, René (St.Vith)
  • Heinrichs, Arno  (Schoppen)
  • Jost, Gary (Mirfeld)
  • Jousten, Wilfried  (Eupen)
  • Keller, Fredy  (Schönberg)
  • Langer, Walter  (St.Vith)
  • Lejeune, Carlo (Büllingen)
  • Lengeler, Christian  (Aldringen)
  • Lentz, Jochen (Schoppen)
  • Maus-Metlen Agnes  (Manderfeld)
  • Neuens Leonie (Deidenberg)
  • Reuter, Walter  (Weywertz)
  • Sproten, Vitus (St.Vith)
  • Treinen, Gerhard (St.Vith)
  • Zeimers, Julia (Eupen)

Name und Eigenschaft der Personen, die ermächtigt sind, „ZVS“ gegenüber Dritten zu vertreten:

  • Dr. Jens Giesdorf, Vorsitzender
  • Klaus Dieter Klauser, Ehrenpräsident
  • Walter Reuter, Schriftführer
  • René Hartmann, Rechnungsführer

Datenschutzbeauftragter: derzeit vakant

Ehrenpräsident ist Klaus Dieter KLAUSER. Er gehört dem Vorstand mit beratender Stimme an.

Die bisherigen Ehrenpräsidenten :

  • Dr. Bernhard Willems (1880-1972),  Ehrenpräsident von 1965 -1972
  • Prof. Dr. Heinrich Neu (1906 -1976), Ehrenpräsident von 1972-1976
  • Heinrich Signon (1916 -1979), Ehrenpräsident von 1976-1979
  • Hubert Jenniges (1934 -2012), Ehrenpräsident von 1980-2012
  • Klaus-Dieter Klauser (geb. 1955), Ehrenpräsident seit 2016.
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Königliche Ehrung für „ZVS“

Anlässlich des 50. Vereinsjubiläums hat S.M. König Philipp dem Geschichtsverein per Urkunde vom 30. September 2015 den Titel einer „Königlichen Vereinigung“ zuerkannt. Dieser Titel wird einer Vereinigung, die mindestens 50 Jahre ununterbrochen im Dienst der Allgemeinheit tätig war, auf Anfrage vom König selbst zuerkannt. Voraussetzungen für eine solche Ehrung sind ferner eine gute Vereinsführung, eine nicht kommerzielle Zielsetzung sowie die Vitalität und die Stabilität der Vereinigung. Nachdem diese Kriterien durch den Kgl. Palast geprüft wurden und die Ehrbarkeit der Vereinsverantwortlichen durch Bestätigung des Bürgermeisters festgestellt wurde, konnte der Titel zuerkannt werden.

Die Übergabe der entsprechenden Urkunde erfolgte am 21. September 2015 im Rahmen einer kleinen Feierstunde durch den Lütticher Provinzgouverneur Michel Foret. Unsere Vorstandsmitglieder K.D. Klauser, W. Reuter und L. Trantes konnten die Ehrenurkunde im Salon des Lütticher Provinzialpalasts entgegennehmen. Unser Geschichtsverein führt also ab sofort die offizielle Bezeichnung Kgl. Geschichts- und Museumsverein „Zwischen Venn und Schneifel“. Auch das Logo wurde entsprechend angepasst.

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Statuten des Vereins

Satzungen des Kgl. Geschichts- und Museumsvereins „Zwischen Venn und Schneifel“
– erstmals verabschiedet in der Versammlung vom 30.10.1965, veröffentlicht im Belgischen Staatsblatt am 25.11.1965,
– derzeit gültige Fassung, veröffentlicht in den Beilagen zum Belgischen Staatsblatt vom 18.06.2004
Rechtsform: Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht
Sitz: Schwarzer Weg 6, B – 4780 ST.VITH
Gerichtsbezirk Eupen
Unternehmensnummer: 409.696.425

Auf der Grundlage des Gesetzes vom 27. Juni 1921 über die Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht wurden in der außerordentlichen Generalversammlung vom 30. April 2004 folgende Satzungen beschlossen:

Artikel 1: Bezeichnung, Sitz, Zielsetzung, Dauer

Der Geschichts- und Museumsverein „Zwischen Venn und Schneifel“, in der Abkürzung: „ZVS“, ist eine Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht mit dem Hauptsitz Schwarzer Weg 6, 4780 Sankt Vith, Gerichtsbezirk Eupen.
Ziel und Zweck sind das Studium und die Vermittlung der Geschichte und des Brauchtums sowie die Förderung des kulturellen Lebens im Gebiet zwischen Venn und Schneifel und namentlich im Malmedy-Sankt Vither Land.
Die Vereinigung ist für eine unbestimmte Dauer gegründet.

Artikel 2: Tätigkeiten

Zur Erreichung dieses Ziels sind u.a. folgende Tätigkeiten vorgesehen:
a- die Herausgabe einer Zeitschrift für Geschichte, Brauchtum und Kultur und gegebenenfalls andere Veröffentlichungen,
b- die Einrichtung und Betreuung eines vereinseigenen Heimatmuseums,
c- die Führung eines vereinseigenen Archivs und einer vereinseigenen Heimatbibliothek,
d- die Förderung der Archäologie,
e- die enge Zusammenarbeit mit benachbarten Geschichtsvereinen oder ähnlichen Vereinigungen,
f- die eventuelle Mitarbeit an Veranstaltungen und Projekten, die mit den Zielen von „ZVS“ vereinbar sind.

Artikel 3: Geschäftsordnung

Der Geschichtsverein verfügt über eine Geschäftsordnung, die alle Modalitäten der Vereinstätigkeit und deren Ablauf regelt. Die Geschäftsordnung wird durch den Verwaltungsrat erstellt und durch diesen mit Dreiviertelmehrheit verabschiedet und gegebenenfalls angepasst.

Artikel 4: Bedingungen zur Mitgliedschaft

Jede Person oder Vereinigung kann Mitglied des „ZVS“ werden, wenn sie die Satzungen bejaht und den festgesetzten Jahresbeitrag zahlt. Ein Mitglied kann zu jeder Zeit mittels schriftlicher Mitteilung an den Verwaltungsrat austreten. Eine Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrages hat die Auflösung der Mitgliedschaft zur Folge. Die Mitglieder dürfen die Beiträge, die sie selbst oder ihre Rechtsvorgänger eingezahlt haben, nicht zurückfordern. Sie dürfen weder eine Rechnungsaufstellung oder Rechnungslegung, noch die Anbringung von Siegeln, noch ein Inventar anfordern oder beantragen. Die Verbindlichkeit eines jeden Mitgliedes ist genau auf die Summe seiner Beiträge begrenzt. Diese werden jedes Jahr vom Verwaltungsrat auf einen einheitlichen Betrag für alle Mitglieder festgesetzt, wobei der Jahresbetrag für jedes Mitglied nicht höher sein darf als 50 Euro. In der Geschäftsordnung werden die weiteren Modalitäten der Mitgliedschaft festgelegt.

Artikel 5: Art und Zahl der Mitglieder, Mitgliederregister

Der „ZVS“ setzt sich aus Ehrenmitgliedern, aktiven und inaktiven Mitgliedern zusammen. Die Zahl der Mitglieder ist unbegrenzt, sie darf jedoch nicht weniger als drei sein. Die Ehrenmitgliedschaft erhält eine Person oder Vereinigung, die den „ZVS“ in besonderer Weise unterstützt hat.

Am Vereinssitz führt der Verwaltungsrat ein Mitgliedsregister. Dieses Register enthält Name, Vornamen und Wohnsitz der Mitglieder, sowie deren Beitritts- und ggf. Austrittsdatum. Gemäß dem Gesetz vom 27. Juni 1921 wird jedem Mitglied Recht auf Einsichtnahme gewährt.

Artikel 6: Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat zählt höchstens 21 aktive Mitglieder, die von der Generalversammlung in geheimer Wahl ermittelt werden. Sie werden turnusmäßig alle zwei Jahre zur Hälfte von der Generalversammlung in geheimer Wahl neu gewählt. Ausscheidende Mitglieder können wiedergewählt werden.

Die Verwalter üben ihr Mandat unentgeltlich aus und gehen hinsichtlich der Verbindlichkeiten des „ZVS“ keinerlei persönliche Verpflichtung ein. Ihre Haftung ist begrenzt auf die Ausführung ihres Mandats.

Der Verwaltungsrat tritt regelmäßig auf schriftliche Einladung des Vorsitzenden oder auf Verlangen von mindestens einem Drittel der Verwaltungsratsmitglieder zusammen. Angestellte sind nicht Mitglied des Verwaltungsrates. Sie können zu den Fragen gehört werden, die ihr Arbeitsfeld betreffen.

Dem Verwaltungsrat stehen sämtliche die Verwaltung betreffende Befugnisse zu, einschließlich Erwerb und Veräußerung von beweglichen und unbeweglichen Gegenständen.

Der Verwaltungsrat ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist. Jeder Verwalter kann einen anderen Verwalter mit seiner Vertretung bei einer bestimmten Versammlung des Verwaltungsrates beauftragen und an seiner Stelle abstimmen lassen. Jeder Verwalter kann nur eine Vertretung wahrnehmen.

Der Verwaltungsrat fasst seine Beschlüsse mit absoluter Mehrheit der Stimmberechtigten. Bei Stimmengleichheit ist die Stimme des Vorsitzenden oder seines Stellvertreters maßgebend.

Artikel 7: Vorstand und geschäftsführender Vorstand

Der Verwaltungsrat wählt aus seiner Mitte den Vorstand, der sich aus sieben Personen zusammensetzt: Vorsitzender, Vize-Vorsitzender, Schriftführer, Rechnungsführer, Lektor, Kustos und Bibliothekar.

Sie werden turnusmäßig alle zwei Jahre zur Hälfte in geheimer Wahl in der ihnen zugedachten Funktion ernannt oder bestätigt. Der Vorstand überträgt die tägliche Verwaltung und die tägliche Geschäftsführung der Vereinigung sowie das damit verbundene Unterschriftsrecht dem geschäftsfûhrenden Vorstand, bestehend aus dem Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenwart.

Der Vorstand tritt je nach Bedarf auf schriftliche Einladung zusammen und ist beschlussfähig, wenn wenigstens fünf Mitglieder anwesend sind. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit absoluter Mehrheit der Stimmberechtigten. Bei Stimmengleichheit ist die Stimme des Vorsitzenden oder seines Stellvertreters maßgebend.

Der geschäftsführende Vorstand vertritt „ZVS“ vor Drittpersonen. Damit „ZVS“ Dritten gegenüber rechtsgültig vertreten ist, ist der einstimmige Beschluss des geschäftsführenden Vorstandes erforderlich. Dieses Gremium braucht keinen vorherigen Beschluss des Verwaltungsrates nachzuweisen.

Gerichtsverfahren, sei es als Kläger oder Beklagter, werden im Namen der Vereinigung durch den geschäftsführenden Vorstand geführt; Beitreibungen oder Ersuchen werden durch den Vorsitzenden oder eine hierzu beauftragte Person veranlasst.

Artikel 8: Zusammensetzung des Vorstandes und Aufgaben seiner Mitglieder

Die sieben Vorstandsmitglieder sind: der Vorsitzende, der Vize-Vorsitzende, der Schriftführer, der Rechnungsführer, der Lektor, der Kustos, der Bibliothekar.

Bei Bedarf werden andere Verwaltungsratsmitglieder sowie Angestellte hinzugezogen.

Im Dringlichkeitsfall kann der Vorsitzende zum Wohle des „ZVS“ erforderliche Maßnahmen ergreifen.

Der „ZVS“ wird geleitet und vertreten durch den Vorsitzenden, der den „ZVS“ koordiniert, die Versammlungen leitet und die Ausführung der Beschlüsse überwacht. Er gehört dem geschäftsführenden Vorstand an.

Der Vize-Vorsitzende vertritt den Vorsitzenden in dessen Abwesenheit.

Der Schriftführer verwaltet den Schriftverkehr und führt Protokoll. Er hat Vollmacht zur Unterschrift des Schriftverkehrs, doch müssen die Schriftstücke, die Abmachungen betreffen und die den „ZVS“ gegenüber Dritten verpflichten, vom Vorsitzenden gegengezeichnet sein. Er gehört dem geschäftsführenden Vorstand an.

Der Rechnungsführer verwaltet den Kassenbestand und führt die Kassenbücher. Jeder Betrag ab 500 € in bar ist auf ein Konto von ZVS zu überweisen. Geldanweisungen über 3.500 € müssen vom Vorsitzenden gegengezeichnet sein. Er gehört dem geschäftsführenden Vorstand an.

Der Lektor begutachtet die eingereichten Manuskripte und befindet mit über deren Veröffentlichung.

Der Kustos ist für alle Angelegenheiten zuständig, die das Museum betreffen. Er befindet mit über die in dem Bereich zu treffenden Entscheidungen.

Der Bibliothekar ist verantwortlich für die Verwaltung der Bibliothek und befindet mit über die in dem Bereich zu treffenden Entscheidungen.

Artikel 9: Ehrenvorsitzender

Der Verwaltungsrat kann ein aktives Mitglied zum Ehrenvorsitzenden ernennen, wobei dessen Verdienste um den „ZVS“ bestimmend sind. Der Ehrenvorsitzende kann an allen Zusammenkünften und Sitzungen des Vorstandes und des Verwaltungsrates mit beratender Stimme teilnehmen.

Artikel 10: Ausschüsse

Der Verwaltungsrat kann auf Vorschlag des Vorstandes Ausschüsse bilden und legt deren Mandatsdauer, Zusammensetzung, Kompetenz und Arbeitsweise fest.

Artikel 11: Generalversammlung

Die Generalversammlung ist das oberste Organ des „ZVS“. Sie ist insbesondere zuständig für:

  1. die Änderung der Satzung
  2. die Bestellung und Abberufung der Verwalter
  3. die den Verwaltern zu erteilende Entlastung
  4. die Billigung des Haushaltsplans und des Jaheresabschlusses
  5. die freiwillige Auflösung des „ZVS“
  6. den Ausschluss eines Mitgliedes
  7. die Umwandlung des „ZVS“ in eine Gesellschaft mit sozio-kultureller Zielsetzung
  8. alle Beschlüsse, die über die Grenzen der dem Verwaltungsrat gesetzlich und aufgrund der Satzung verliehenen Befugnisse hinausgehen.

Jedes Mitglied hat das Recht, der Generalversammlung beizuwohnen und daran teilzunehmen. Alle Mitglieder haben das gleiche Stimmrecht und jedes von ihnen verfügt über eine Stimme. Ein Mitglied kann sich durch ein anderes vertreten lassen. Jedes Mitglied kann nur eine Vertretung wahrnehmen.

Das Geschäftsjahr beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember. Die Geschäftsordnung legt den Ablauf der Generalversammlung fest, die alljährlich im Monat März, abwechselnd in einer Ortschaft des Landes zwischen Venn und Schneifel stattfindet. Die Einladung mit Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt durch Anzeige in der Vereinszeitschrift und durch Bekanntmachung in der Presse. Die Tagesordnung der ordentlichen Generalversammlung muss folgende Punkte enthalten:

  • den Tätigkeitsbericht des Vorsitzenden
  • den Kassenbericht (Jahresabschluss)
  • die Entlastung der Verwalter durch die Generalversammlung
  • die Vorlage des Haushaltsentwurfs des neuen Geschäftsjahres.

Auf Antrag von 2/3 der anwesenden Verwaltungsratsmitglieder darf die Versammlung über Punkte beraten, die nicht auf der Tagesordnung stehen. Dies gilt jedoch nicht für Beschlüsse betreffend Ausschluss eines Mitglieds, Auflösung, Jahresabschluss und Haushaltsplan oder Satzungsänderungen.

Es kann so oft eine außerordentliche Generalversammlung einberufen werden, wie es für die Interessen des „ZVS“ erforderlich ist. Eine außerordentliche Generalversammlung muss einberufen werden, wenn mindestens 1/5 der Mitglieder dies beantragt. Die Einberufung wird vom Verwaltungsrat durch Anzeige in der Vereinszeitschrift vorgenommen, in der die Tagesordnung, die Zeit und der Ort der Versammlung angegeben wird. Zwischen Erscheinen der Anzeige im Vereinsheft und Versammlungsdatum liegen wenigstens 15 Tage.

Artikel 12: Beschlüsse der Generalversammlung

Die Beschlüsse der Generalversammlung erfolgen mit einfacher Stimmenmehrheit der Anwesenden. Die wichtigsten Beschlüsse der Generalversammlung und des Verwaltungsrates werden in der Vereinszeitschrift veröffentlicht.
Die Beschlüsse der Generalversammlung werden in Protokollen festgehalten, die vom Vorsitzenden und vom Schriftführer unterschrieben werden. Sie werden in ein besonderes Verzeichnis eingetragen. Auszüge daraus, die vor Gericht oder anderweitig vorzulegen sind, werden vom Vorsitzenden des Verwaltungsrates oder von zwei Verwaltungsratsmitgliedern unterschrieben. Diese Auszüge werden auf einen entsprechenden Antrag hin jedem Mitglied oder jeder Drittperson, die ein berechtigtes Interesse daran nachweist, ausgehändigt.

Artikel 13: Jahresabschluss, Haushaltsplan

Jedes Jahr, am 31. Dezember, werden die Konten des abgelaufenen Jahres durch den Verwaltungsrat abgeschlossen. Dieser wird einen Bericht über die Tätigkeiten der Vereinigung sowie den Haushaltsplan des nachfolgenden Geschäftsjahres und den Jahresabschluss des abgelaufenen Geschäftsjahres aufsetzen. Konten, Haushalt und Berichte werden der ordentlichen Generalversammlung im Laufe des Monats März zur Billigung vorgelegt.

Die Buchhaltung wird gemäß Artikel 17 des Gesetzes vom 21. Juni 1921 und dessen Ausführungserlassen geregelt.

Artikel 14: Satzungsänderung

Über Änderungen der Satzung kann die Generalversammlung nur dann gültig beraten und beschließen, wenn die Änderungen ausdrücklich in der Ladung vermerkt sind und wenn mindestens zwei Drittel der Mitglieder bei der Generalversammlung anwesend oder vertreten sind.

Ein Änderungsbeschluss bedarf der Zweidrittelmehrheit der Stimmen der anwesenden oder vertretenen Mitgliedern.
Betrifft die Änderung den Zweck oder die Zwecke , zu denen der „ZVS“ gegründet worden ist, so bedarf sie zur Verabschiedung einer Vierfünftelmehrheit der Stimmen der anwesenden oder vertretenen Mitgliedern.
Sind bei der ersten Versammlung nicht zwei Drittel der Mitglieder anwesend oder vertreten, so kann eine zweite Generalversammlung einberufen werden, die ungeachtet der Anzahl der anwesenden oder vertretenen Mitgliedern gültig beraten und beschließen und die Änderungen mit den in Absatz 2 und 3 vorgesehenen Mehrheiten verabschieden kann. Die zweite Versammlung darf nicht binnen fünfzehn Tagen nach der ersten Versammlung stattfinden.

Artikel 15: Auflösung

Nach Auflösung des „ZVS“ wird das Vereinsvermögen einer Vereinigung ähnlicher Zielsetzung des Gebietes zwischen Venn und Schneifel zugeführt. Im Falle der Auflösung durch die Generalversammlung wird diese zwei Liquidatoren ernennen und ihre Befugnisse festsetzen.

Artikel 16:

Vorliegende Statuten ersetzen in ihrer Gänze die früheren Vereinssatzungen.

Artikel 17:

Die neuen Statuten treten am Tage ihrer Verabschiedung durch die Generalversammlung, also am 30. April 2004, in Kraft.

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