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ZF09e: Eupen-Malmedy-St.Vith. Die bewegte Geschichte eines Grenzgebietes – Teil 5 (Preis für ZVS-Mitglieder)

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ZF09e: Eupen-Malmedy-St.Vith. Die bewegte Geschichte eines Grenzgebietes – Teil 5

Das Gouvernement Baltia (1920 – 1925)

Nach dem Ende des Ersten Weltkriegs treffen sich die alliierten Mächte in Versailles, um einen Friedensvertrag auszuhandeln.  Deutschland hat den Krieg verloren, und ihm wird die alleinige Kriegsschuld zugesprochen.  Im Vertragswerk wird festgelegt, dass Deutschland Reparationszahlungen zu leisten hat und verschiedene Gebiete an die Nachbarstaaten abtreten muss. Dabei kann auch Belgien, das besonders während des Krieges gelitten hat, seine Gebietsansprüche geltend machen.  Frankreich tritt entschlossen für die belgischen Forderungen ein.  Durch die Abtretung der deutschen Kreise Eupen und Malmedy soll Belgien für die Verwüstungen während des Krieges entschädigt werden. Aber auch strategische Überlegungen spielen eine Rolle:  das Gebiet, das dem deutschen Heer als Aufmarschgebiet gedient hatte, würde nun unter belgischer Souveränität die Grenze zu Deutschland besser absichern.
Um die beiden Kreise zu regieren, schafft der belgische Staat ein Übergangsregime, ein Generalgouvernement, das von einem Hohen Kommissar, Herman Baltia, geleitet wird.
Die Stimmung in der Bevölkerung ist angespannt.  Während die Menschen in Eupen und im St.Vither Gebiet sich durch ihre Sprache und Kultur mit Deutschland verbunden fühlen,  wenden sich die französischsprachigen Malmedyer eher dem belgischen Staat zu.
Zwischen Januar und Juli 1920 veranlasst Herman Baltia eine durch den Versailler Vertrag vorgesehene Volksbefragung. Wahlberechtigte, die mit der Eingliederung nicht einverstanden sind, können ihren Namen und ihre Adresse in ausliegende Listen eintragen. Davon machen aber nur wenige Gebrauch, denn zwangsläufig werden Protestwillige namentlich bekannt und haben Repressalien zu befürchten.  Im In- wie im Ausland löst die Art der Volksbefragung Protest aus und sie wird als Farce bezeichnet.  Die Befragung ist so angelegt, dass sie zu Gunsten Belgiens ausgehen muss.
Allmählich sollen die Bürger der beiden Kreise in den neuen Staat eingegliedert werden.
Wirtschaftliche Probleme, sprachliche Unterschiede und deutsches Nationalbewusstsein in weiten Teilen der Bevölkerung erschweren aber diesen Prozess.
Die Presse im neubelgischen Gebiet unterliegt der Zensur, bildet aber einen wichtigen Garant für den Erhalt der deutschen Sprache und Kultur.
Die vorwiegend katholisch geprägte Bevölkerung fühlt sich dem Erzbistum Köln verbunden.  Für die Zeit des Übergangs findet der Vatikan eine provisorische Lösung: Das Gouvernement bildet ein eigenständiges Bistum, und die Kirche in Malmedy wird zur Kathedrale erhoben.
Im Januar 1921 erklärt der Völkerbund die Angliederung für gültig.
Sowohl im Deutschen Reich wie auch im neubelgischen Gebiet entstehen Interessengruppen, die eine Revision des Versailler Vertrages fordern.

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